Mittwoch, 29. März 2017

29.03.2017: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung

Verbandsklagerecht stärken

Tierschutz Verbandsklage

Wenn Tieren Unrecht geschieht, darf in der Regel niemand vor Gericht gehen. Denn es gilt der Grundsatz, dass nur derjenige Klage erheben darf, der seine eigenen Rechte als verletzt ansieht. Damit auch für Tiere Klage eingereicht werden kann, gibt es in einigen Bundesländern das Verbandsklagerecht.

Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart. Jetzt ist Druck notwendig, damit ein Verbandsklagerecht mit starken Rechten für alle juristisch kompetenten Tierschutzorganisationen geschaffen wird.

Unterstützen Sie daher unseren Appell für ein starkes Verbandsklagerecht in Berlin (auch wenn Sie nicht aus Berlin kommen).

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