Verbandsklagerecht stärken
Wenn Tieren Unrecht geschieht, darf in der Regel niemand vor Gericht
gehen. Denn es gilt der Grundsatz, dass nur derjenige Klage erheben
darf, der seine eigenen Rechte als verletzt ansieht. Damit
auch für Tiere Klage
eingereicht werden kann, gibt es in einigen Bundesländern das
Verbandsklagerecht.
Die Einführung
der Tierschutz-Verbandsklage ist im Berliner Koalitionsvertrag
vereinbart. Jetzt ist Druck notwendig, damit ein Verbandsklagerecht mit
starken Rechten für alle juristisch
kompetenten
Tierschutzorganisationen geschaffen wird.
Unterstützen Sie daher unseren Appell für ein starkes Verbandsklagerecht in Berlin (auch wenn Sie nicht aus Berlin kommen).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.