Sonntag, 27. April 2014

27.04.2014 Gefunden bei Albert-Schweitzer-Stiftung

Geschichte einer Mutter
Dieses Video kommt ursprünglich aus den USA und ist jetzt auch auf Deutsch erschienen. Es zeigt die bewegende Geschichte einer Mutter, die nicht sprechen kann. Können Sie sie trotzdem verstehen? mehr >>>

Freitag, 25. April 2014

25.04.2014: Gefunden bei Albert-Schweitzer-Stiftung

Stoppt das Stopfen!

https://albert-schweitzer-stiftung.de/helfen/petitionen/stoppt-das-stopfen
 
Die Produktion von Stopfleber ist grausam und durch das EU-Tierschutzrecht verboten. Unterzeichnen Sie unseren Appell, um das Stopfen zu stoppen! mehr >>>

Mittwoch, 9. April 2014

08.04.2014: Newsletter der Initiative "Zwangsbejagung ade"

Seit 1.4.2014: Keine Jagd mehr auf Grundstücken in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Seit 1. April 2014 sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Bereits Anfang 2013 waren in Bayern die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!

Schleswig-Holstein: Die ersten Grundstücke seit 1.4.2014 jagdfrei!

Seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 sind auch in Schleswig-Holstein die ersten Grundstücke jagdfrei. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten bereits über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - und es werden immer mehr.

Das 6,5 Hektar große Grundstück Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt. Das Hofgrundstück ist von einem großen Garten und vielen Anpflanzungen umgeben, daran schließt sich feuchtes Grünland an, wie es in der Küstenregion typisch ist. »Wir haben den Resthof 1994 gekauft und uns auf dem Land niedergelassen, um hier als Freiberufler in Ruhe leben und arbeiten zu können«, berichtet Jutta Reichardt. Die Tierfreunde und Vegetarier renaturierten das Grünland und schufen Biotope: »Wir legten Feldhecken und Gehölze mit Nahrungssträuchern für die Tiere an. Wir ließen einen Teich baggern mit Brutinseln für Wildgänse und Enten und für unsere tierischen Schützlinge.«

Die erste Begegnung mit den Jägern war für die Reichardts ein Schock: »Kurz vor Weihnachten 1995 standen plötzlich zum ersten Mal gut 20 bewaffnete Jäger plus ebenso viele Treiber, die sogar Kinder im Vorschulalter dabei hatten, auf unserem Land direkt hinter dem Hof und begannen wortlos, aber mit Vehemenz, alles, was Beine und Flügel hatte, vor sich her von unserem Hof weg zu treiben. Da die Tiere unseres Tierschutzbestandes solch einen Übergriff aus dem Nichts ebenso wenig erwartet hatten wie wir, herrschte das Chaos und die Angst. Wir riefen sofort die Polizei in der Annahme, diese würde uns vor den Bewaffneten schützen. Wie naiv von uns - und so waren wir als unerfahrene Großstädter umgehend zur Lachnummer der Jagdgesellschaft geworden. Anschließend habe ich mich dann informiert und musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass diese Übergriffe Bewaffneter zum Alltag zwangsbejagter Grundbesitzer gehören.«

In den letzten Jahren stellten sich die Jäger während der alljährlichen Treibjagd sogar rund um den Teich auf und schossen die Gänse vom Himmel - ihre Hunde jagten alles, was flugunfähig war - auch die Tierpfleglinge der Reichardts. 

Vor einigen Jahren wurde Jutta Reichardt auf die Initiative Zwangsbejagung ade aufmerksam. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2012 stellte sie über ihren Rechtsanwalt einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. Zunächst sah es so aus, als würde den Reichardts die Befriedung ihres Grundstücks von den Behörden so schwer wie möglich gemacht: Es wurde mit einer Gewissensprüfung gedroht und Gebühren für die Bearbeitung des Antrags in Höhe von 2000 bis 4.000 Euro angekündigt. Doch dann kam es doch anders: Die Gewissensprüfung wurde trotz mehrfacher Ankündigung in diversen Zeitungsartikeln abgesagt und Ende März 2014 kam auf einmal der Bescheid, dass dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stattgegeben wurde. Die Kosten: 250 Euro.

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. »Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen«, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner vertritt.

In einigen Bundesländern wird durch ein aufwändiges Antragsverfahren und die Ankündigung hoher Bearbeitungsgebühren versucht, Grundstückseigentümer von einem Antrag abzuhalten. »Doch trotz hoher Hürden haben alleine in Niedersachsen bereits weit über 30 Grundstückseigentümer den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks gestellt«, so Rechtsanwalt Storr. »Es kann ja nicht sein, dass man eine Menge Geld hinblättern muss, um ein vom Europäischen Gerichtshof bestätigtes Menschenrecht in Deutschland wahrnehmen zu können«. Dies sei vor dem Hintergrund des völlig eindeutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte juristisch nicht haltbar.


Viele freundliche und tierfreundliche Grüße
von der Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“
www.zwangsbejagung-ade.de